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Dominikanische Republik
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | 1 | Nein/2 | Ja | | Österreich | Ja | Nein/2 | Ja | | Schweiz | Ja | Nein/2 | Ja | | Andere EU-Länder | 1 | Nein/Ja/2 | Ja | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Niederlande mit gültigem Personalausweis;
(b) Kanada und USA im Besitz eines gültigen Identitätsnachweises (z. B. Geburtsurkunde oder Führerschein).
Trotzdem sollte in einigen Fällen ein Reisepaß mitgeführt werden.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab 3 J. mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 13 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Die Dokumente müssen mit 2 Paßbildern des Minderjährigen zusammen mit einer Gebühr von 185 DOP bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 24 Std.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Argentinien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Peru und Uruguay.
Staatsbürger der folgenden Länder können mit einer Touristenkarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen:
(b) [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer Estland, Lettland, Malta und Zypern) und Schweiz;
(c) Amerikanische Jungferninseln, Andorra, Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Guatemala, Guyana, Honduras, Jamaika, Kanada, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Norwegen, Paraguay, Russische Föderation, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, San Marino, Serbien und Montenegro, Suriname, Trinidad & Tobago, Ukraine, USA und Venezuela.
(d) Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Land oder in einem der folgenden Länder haben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für diese Länder besitzen: Kanada, USA und Venezuela. Weitere Informationen von der Botschaft.
Anmerkung: Touristenkarten sind von der Botschaft (und den Konsulaten) oder direkt bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.
Visagebühren:
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, sondern nur eine Touristenkarte.
Deutsche:
Touristenkarte: 15 € (Botschaft); 10 US$ (bei Einreise am Flughafen).
Touristenvisum: 50 €.
Geschäfts- und Studentenvisum: 70 €.
Die Visagebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig.
Österreicher:
Österreicher benötigen kein Geschäfts- und Studentenvisum.
Touristenkarte: 11 € (bei der Botschaft, gültig für 2 Monate, Aufenthalt kann im Land verlängert werden).
Touristenvisum:
70 € (einmalige Einreise).
85 € (zweimalige Einreise).
Geschäfts- und Studentenvisum: 105 €.
Die Visagebühren sind vom Dollar-Wechselkurs abhängig.
Schweizer:
Touristenkarte: 25 CHF;
Touristenvisum: 100 CHF;
Geschäfts- und Studentenvisum: 150 CHF.
Gültigkeitsdauer: Touristenvisum: 60 Tage. Geschäfts- und Studentenvisum: unterschiedlich. Touristenkarte: 3 Monate.
Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen: (a) Antragsformular. (b) 3-5 Paßfotos. (c) Reisepaß. (d) Geburtsurkunde. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. Touristenkarte: Reisepaß.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Bearbeitungszeit: 2-3 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung: Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren:
Für Hunde und Katzen wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt wurde. Dieses muß bestätigen, daß das Tier gesund ist und daß es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein.
Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.
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